Bei jedem Verkauf und jeder Vermietung einer Immobilie muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Genießen Sie den Service von Energieausweis-online-erstellen und lassen Sie sich bei der Erstellung des Energieausweises von Immobilienprofis unterstützen. Nach vollständiger Dateneingabe wird Ihnen der Energieausweis unmittelbar per e-Mail zugesandt. Der Energieausweis wird für normale Wohngebäude erstellt.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die Kosten des für Ihre Immobilie erforderlichen Energieausweises (falls nicht bereits vorhanden) nach erfolgreichem Verkauf durch uns. In den überwiegenden Fällen ist der Verbrauchsausweis der Richtige.
Einfache Erstellung und sofortige Verfügbarkeit » PDF-Vorschau Ihres Energieausweises » Abbildung des Gebäudes im Energieausweis möglich - einfach Foto hochladen » Inklusive Registrierung des Energieausweises beim DIBt » Inklusive Auflistung von Verbesserungsmaßnahmen » Telefonischer Support bei Fragen » Hohe Ersparnis gegenüber der Erstellung vor Ort
Ein wichtiger Bestandteil beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien ist der Energieausweis. Aufgrund der Angaben im Energieausweis können Sie einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden ziehen. Welche Informationen erhält man durch den Energieausweis und wann ist er bei Verkauf oder Vermietung zwingend erforderlich? Was haben Eigentümer, Mieter und Käufer für Rechte und welche Pflichten ergeben sich? Über alle diese Fragen und andere Fakten haben wir für Sie folgende Übersicht zusammengestellt.
Bewertung des Energiestandards eines Wohngebäudes
Verbrauchs- oder Bedarfsorientierter
Energieausweis?
Bei Vermietung und Verkauf
verpflichtend
Unaufgeforderte Vorlage
bei der Besichtigung
Geregelt durch die Energiesparverordnung
(EnEV)
Pflicht zur Neuerstellung bei größeren energetischen Veränderungen
Angabe folgender Daten bereits im Exposé/Inseraten
Endenergiebedarf oder - Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter, wie im Energieausweis angegeben
Baujahr Wohngebäude und Hauptenergieträger der Gebäudeheizung
Vorlagepflicht des Energieausweises bei der Besichtigung
ungefragte Vorlage an den Miet- oder Kaufinteressenten
findet keine Besichtigung statt, Vorlage des Energieausweises an den Mieter oder Käufer spätestens bei
Vertragsabschluss
Keine Vorlage des Energieausweises erforderlich bei:
nicht kommerziellen Inseraten
(Schwarzes Brett in der Uni etc.)
beantragtem aber zur Anzeigenaufgabe noch nicht vorliegendem Energieausweis
weniger als 50 m² Wohnfläche
oder Baudenkmal
» ACHTUNG «
Gültigkeit des Energieausweises meistens 10 Jahre, Bußgelder bis zu 15.000,00EUR drohen bei Verkauf oder Neuvermietung, wenn kein vollständiger und zulässiger Energieausweis vorhanden ist.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Verbräuchen der letzten 3 Jahre. Er spiegelt nicht die energetische Qualität des Gebäudes, sondern das spezifische Nutzerverhalten der Bewohner wider.
Erfassung des Energieverbrauchs des Gebäudes
Heiz- und Energieverbrauch der vergangenen 3 Jahre
dienen als Grundlage
Genügt, bei Zutreffen von mindestens einer der folgenden Bedingungen:
1. Gestellter Bauantrag nach dem 01.11.1977
2. Modernisierung des Gebäudes mindestens auf dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977
3. mindestens 5 Wohnung im Gebäude
Kosten: ab 39,95 €
Der Bedarfsausweis berücksichtigt die Bauteileigenschaften der Gebäudehülle, sowie die Energieeffizienz der Anlagentechnik und spiegelt somit die energetische Qualität der Immobilie wider.
Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes
Analyse in einem technischen Gutachten durch Experten unter Berücksichtigung der Baupläne und der Gegebenheiten des Objekts
Vorgeschrieben:
1. Nichtvorhandensein der letzten drei Heizkosten bzw. Verbrauchsabrechnungen
2. Bei Neubauten
3. Wenn weniger als 5 Wohnungen vorhanden sind und es nicht mind. den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Kosten: Objektabhängig
Teurerer Bedarfsausweis, jedoch aussagekräftiger
Ableitemöglichkeit aus Bedarfsausweis für Modernisierungsmaßnahmen
Genaue Information des Eigentümers mit dem Bedarfsausweis über energetische Qualität
Unabhängigkeit des Bedarfsausweises vom Verbraucherverhalten, stattdessen Berücksichtigung von Anlagetechnik &
Bausubstanz
Welcher Energieausweis? |
Baujahr bis 1977 |
Baujahr ab 1978 |
Neubau |
Bis zu 4 Wohneinheiten |
Bedarfsausweis |
Freie Wahl |
Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
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