Rohbauland

Brutto- und Nettorohbauland

Als Rohbauland bezeichnet man Flächen, die von einer Gemeinde offiziell für eine bauliche Nutzung bestimmt, aber noch nicht erschlossen sind. Die Erschließung des Baulandes muss aber noch nicht gesichert sein bzw. deren Lage, Form und Größe kann für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sein. In Deutschland ist der Begriff des Rohbaulandes in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert. Im Gegensatz zum Bauerwartungsland steht jedoch beim Rohbauland der "Baureife" nicht mehr viel entgegen, da die Gemeinde die Erschließung und Gestaltung noch durchführt. Außerdem unterscheidet man Brutto- und Nettorohbauland. Während beim Bruttorohbauland lediglich der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, wurden bei Nettorohbauland außerdem auch schon die Flächen für die Erschließungsanlage übereignet.

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