Bauland

Baugrundstück - Bauplatz

Als Bauland, oder Baufläche wird ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet, für den Baurecht mit den für eine Bebauung erforderlichen rechtlichen und natürlichen Voraussetzungen gegeben ist. Bauland kann aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken bestehen oder diese werden im Rahmen einer Baulandumlegung geschaffen. Das einzelne Grundstück wird als Baugrundstück oder Bauplatz bezeichnet. Während der Dauer von Bauarbeiten spricht man von Baustelle.

Baulandqualität

Bauland – beziehungsweise die Ausweisung oder Widmung als Solches – kann auf verschiedene Arten entstehen. In jedem Fall muss die Erschließung gesichert sein und es dürfen keine natürlichen Hindernisse bestehen, welche ein Bauen unmöglich machen. Rechtlich erwirbt ein Grundstück Baulandqualität entweder durch explizite Ausweisung des Grundstückes als Bauland in einem qualifizierten Bebauungsplan, oder etwa durch die Lage in schon weitgehend bebautem Gebiet (Baulücke). Rohbauland bedeutet, daß ein entsprechender Bebauungsplan bereits rechtsverbindlich geworden ist, im Gegensatz zum baureifen Land hat die Erschließung jedoch noch nicht stattgefunden. Zu unterscheiden ist auch pflichtiges von fertigem Bauland: Beim pflichtigen Bauland ist die Neuordnung der Fläche abgeschlossen, so dass der Besitzer zum Bebauen gezwungen werden kann. Beim fertigen Bauland sind außerdem die Infrastrukturkosten umgelegt und können auf den Besitzer übertragen werden.

Befristetes Bauland

Daneben gibt es Befristetes Bauland, für das nur eine zeitlich begrenze Baubewilligung besteht. Vom Bauland zu trennen ist Bauerwartungsland, hierbei handelt es sich um Flächen, für die in einen übersehbaren Zeitraum zu erwarten ist, dass sie Bauland werden. Flächen, die im Flächennutzungsplan für den Bau vorgesehen sind, sind in der Regel nur Bauerwartungsland, da der Flächennutzungsplan kein Baurecht schafft.

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