Restnutzungsdauer

Grundstücksbewertung

Eine besondere Bedeutung haben die Begriffe Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer bei der Grundstücksbewertung. Restnutzungsdauer meint die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 6 Abs. 6 ImmoWertV). Sie errechnet sich aus der Gesamtnutzungsdauer (Anl. 3 der Sachwertrichtline).

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Fachbegriffe der Immobilienbewertung

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