Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist -ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden, -ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien, -ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Veröffentlichung

Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Karten, in denen unter Angabe der wertbeeinflussenden Lagemerkmale die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je m² Grundstücksfläche eingetragen werden. In mehreren Bundesländern wurden die Bodenrichtwerte eine Zeitlang auf CD bzw. DVD veröffentlicht; inzwischen gibt es sie für alle Bundesländer im Internet. Sie können über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (in der Regel bei den Kataster- oder Vermessungsämtern angesiedelt) bezogen werden, in manchen Ländern auch über die lokalen Bauämter. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geben auch mündliche Auskünfte, die in der Regel kostenlos sind. In einigen Gemeinden, z.B. in München, werden jedoch für jede Anfrage EUR 30,-- berechnet.

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Fachbegriffe der Immobilienbewertung

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