Wir erfüllen Ihren Wohnungswunsch

Agas Immobilien betreut Wohnungen und Mietshäuser in ganz Berlin und Brandenburg.
Schreiben Sie uns Ihre Wünsche und wir informieren Sie, ob Ihre passende Immobilie frei ist oder frei wird.
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Mietkautionsversicherung

Luft für Umzug und Anschaffungen
So kennt man das: Wer zur Miete wohnt, muss eine Mietkaution hinterlegen. Einen stattlichen Betrag von bis zu 3 Monatsmieten, den man meist viel lieber für persönliche Zwecke nutzen würde. Darüber hinaus dauert es ja bekanntlich, bis Sie die Kaution Ihrer bisherigen Wohnung zurückerhalten. Moneyfix® ist die Mietkautionsversicherung der Deutschen Kautionskasse für private Mietverhältnisse. Moneyfix® ist eine sinnvolle Alternative zur Barkaution, dem Sparbuch oder den für Mieter oft teuren Kreditlösungen. Mit Moneyfix® können Mieter nun frei über ihr Geld verfügen. Sogar eine bereits seit längerem hinterlegte Mietkaution kann in eine Moneyfix® Mietkaution umgewandelt und beim Vermieter als Sicherheit hinterlegt werden.

Agas Immobilien Magazin

Interessante Immobilien-Infos für Käufer & Mieter
Ob es um Ihre geerbte Immobilie geht, möbliertes Wohnen, ein Hilfspaket für Mieter und Vermieter oder den Berliner Mietendeckel – Agas Immobilien liefert Ihnen die interessantesten Immobilien-Infos für Käufer und Mieter. Wir sind Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen rund um den Immobilienmarkt und bieten Ihnen umfassende Informationen und Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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Vorteile für Mieter im Überblick

  • Hinterlegte Mietkaution zu Bargeld machen
  • Keine Barkaution bei Umzug
  • Konkurrenzlos schnell: Nur 24 Stunden Bearbeitungszeit
  • Einfach online beantragen
  • Keine vertragliche Mindestlaufzeit
  • Jeder Zeit kündbar
Die Prämie einer Moneyfix® Mietkaution liegt pro Jahr bei nur 5% des Mietkautionsbetrages zzgl. einer einmaligen Servicepauschale in Höhe von 50 Euro im 1. Vertragsjahr. Ab dem 2. Jahr reduziert sich die jährliche Servicepauschale auf 10 Euro.
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Vorteile für Vermieter im Überblick

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand durch Wegfall von Zinsabrechnung und Kontoeinrichtung
  • Risikoreduzierung durch eindeutig geregelte Abrufmodalitäten im Schadensfall (Bürgschaft auf erstes Anfordern)
  • Abwohnen der Mietkaution kann ausgeschlossen werden
  • Wegfall der Ratenzahlungsmöglichkeit der Mietkaution bei Neuvermietungen (gemäß § 551 Abs. 2 BGB)
  • Kostenlose Bonitätsprüfung der Mieter im Antragsprozess inklusive

Formulare

Formulare
Dokumente & Formulare
Dokumente und Formulare für Mieter, Käufer und Eigentümer zum ausdrucken. Interessentenbogen, uvm.

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Nachmieterservice

Keine Doppelbelastung kein Leerstand
Sie haben eine neue Wohnung gefunden. Leider liegt der Mietbeginn lange vor dem Kündigungstermin Ihrer alten Wohnung. Um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden, helfen wir Ihnen schnell und kostenfrei mit Interessenten aus unserer Datenbank.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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Kundenstimmen

Häufige Fragen von Mietern und Wohnungssuchenden

Selbstverständlich ist es nicht erforderlich vorab die vollständigen Unterlagen bei Interesse an einer Mietwohnung einzureichen. Um aber bei den meist zahlreichen Interessenten Sammelbesichtigungen zu vermeiden, werden zunächst Besichtigungen mit denjenigen Interessenten durchgeführt, bei denen wir wissen, mit wem wir es zu tun haben. Sollten anschließend noch weitere Besichtigungen erforderlich sein, werden selbstverständlich auch diejenigen Interessenten eingeladen, die noch keine Unterlagen eingereicht haben.

Kreditauskünfte zur Vertragssicherheit sind mittlerweile bei jedem neuen Mietverhältnis üblich. Die Auskunft macht ersichtlich, ob z.B. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, Haftanordnungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen, evtl. nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Krediten oder anderweitige Verpflichtungen bestehen.

Damit Abfälle umweltgerecht verwertet werden können, ist die Mithilfe aller Bürger gefragt. Die sortenreine Trennung der Abfälle ist hier eine unverzichtbare Voraussetzung. Tipps zur Abfallentsorgung finden Sie auf den Seiten der Berliner Stadtreinigung.

Luft enthält immer zu einem gewissen Teil nicht sichtbaren Wasserdampf, dieser gelangt in beträchtlichen Mengen in die Luft und muss in regelmäßigen Abständen wieder aus der Wohnung hinaus transportiert werden, da er ansonsten zu Feuchteschäden an den Baumaterialien und Schimmelbefall führen kann. In einem 4-Personenhaushalt können während eines Tages bis zu 10 Liter Wasser an die Raumluft abgegeben werden. (Mensch 1,5 L, Kochen 1,0 L, Duschen 4,0 L, Wäschetrocknen 1,5 L, Zimmerblumen 1,0 L) Damit diese erheblichen Feuchtigkeitsmengen innerhalb der Wohnung keinen Schaden anrichten, in dem sie sich in Form von Tauwasser an den Wänden niederschlagen, müssen sie weg gelüftet werden. Mit ganz geöffnetem Fenster (am besten noch mit „Durchzug“) kann ein völliger Luftaustausch schon nach etwa 3 - 5 Minuten erreicht werden, während bei der „Kipplüftung“ bei geschlossener Zimmertür der gleiche Effekt erst nach 45 Minuten eintritt. Als Lüftungsregeln gelten:

  • Erneuern Sie regelmäßig die Raumluft
  • Lüften Sie einmal morgens gründlich über einen Zeitraum von 15-30 Minuten mit abgedrehter Heizung und danach möglichst kurz.
  • Lüften Sie möglichst mit Durchzug zwischen 2-5 Minuten.
  • Je kälter es draußen ist, desto kürzer sollten Sie querlüften.
  • Kurzes Querlüften kühlt Mauern und Möbel nicht aus.
  • Lüften Sie 3-4 mal am Tag.
  • Während der Heizperiode sollten Sie nicht Dauerlüften, z.B. durch Kippen des Fensters.
  • Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Möbel oder Vorhänge.
  • Lassen Sie freigesetzte Dampfmengen gleich raus. Verschüttetes Wasser oder Spritzwasser nach dem Baden und Duschen sollten Sie sofort aufnehmen!
  • Halten Sie Küche und Bad, wo viel Dampf freigesetzt wird, geschlossen, damit sich die Feuchtigkeit nicht in der gesamten Wohnung verteilt (sofort den Dampf weglüften).
  • Verzichten Sie auf zusätzliche Luftbefeuchtung über Verdunster an Heizkörpern oder über elektrische Luftbefeuchter.
  • Stellen Sie Möbelstücke - insbesondere solche mit geschlossenem Sockel - möglichst nicht an Außenwände. Falls Sie nicht genug Platz haben, rücken Sie die Möbel mindestens 10 -15 cm von der Wand ab. Notfalls müssen Sie Lüftungsöffnungen in die Sockelleisten anbringen oder die Sockelleisten entfernen. Das gilt fast immer für Bettkästen in Erdgeschosswohnungen!
  • Halten Sie Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen, damit sich keine feuchte Luft an kalten Wänden niederschlagen kann.
  • Schlafzimmer müssen nicht bitterkalt sein. Heizen Sie dort tagsüber ein wenig auf etwa 16-18° Celsius Raumtemperatur, damit die Raumluft genügend Feuchte aufnehmen kann.
  • Die relative Luftfeuchte sollte 55 - 60 % in der Wohnung nicht überschreiten.

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für den Vermieter einen Nachmieter zu akzeptieren, es sei denn, dies ist im Mietvertrag vereinbart (Urteil vom 29.1.1988 14 C 366/87 in Dt. Wohnungswirtschaft, Heft 7/88, Seite 213). Ein weiterer Ausnahmefall ist die ausnahmsweise Unzumutbarkeit für den Mieter weiter an einem langfristigen Mietverhältnis festzuhalten. Denkbar wäre dies z.B. bei

  • einem unvorhersehbaren berufsbedingten Ortswechsel
  • einer wesentlichen Vergrößerung der Familie
  • einer schweren Krankheit oder
  • einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim

Voraussetzung ist jedoch stets, dass der gestellte Nachmieter dem Vermieter zumutbar und nachweislich solvent ist. Ablehnungsgründe für einen Nachmieter könnten u.a. zum Beispiel auch sein, dass der Vermieter die Immobilie verkaufen, sie selber nutzen möchte, bereits einen Nachmieter hat oder beabsichtigt die Miete bei einer Neuvermietung zu erhöhen. Sie sollten also vorher unbedingt sein Einverständnis zur Stellung eines Nachmieters einholen. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Vermieter verpflichtet ist den bisherigen Mieter ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn dieser ihm 3 zumutbare Nachmieter vorstellt. Sollte Ihr Vermieter mit der Stellung eines Nachmieters einverstanden sein, übermitteln Sie uns die Kontaktdaten der Wohnung oder besser, rufen Sie uns einfach an: Tel. 030/22 39 26 82.

Grundsätzlich hat der Mieter – wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart oder diese im Einzelfall als ortsüblich anzusehen ist – keinen rechtlichen Anspruch auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Er kann allerdings von seinem Vermieter eine Quittung für geleistete Mietzahlungen anfordern.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer durch öffentliche Mittel geförderten Wohnung. Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung ist verpflichtet, den Nachweis eines gültigen WBS vor der Vermietung zu verlangen. Der WBS ist jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung. Personen oder Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, erhalten den WBS. Diese Einkommensgrenze ist abhängig davon, wie viele Personen zum Haushalt gehören oder ob bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden können. Grundlage zur Berechnung ist das Bruttoeinkommen der Person oder des Haushalts nach Verminderung durch die geltenden Abzugsmöglichkeiten (Werbungskosten, Pauschalabzüge, verschiedene Frei- und Abzugsbeträge). Entscheidend sind Anzahl und Alter der Personen, die zum Haushalt gehören, sowie die individuelle Situation jedes Einzelnen. Die Einkommensgrenzen, die zum Erhalt eines WBS berechtigen, ändern sich regelmäßig.

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