Wohnberechtigungsschein

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Wohnberechtigungsschein

Möchten Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird („Sozialwohnung“)? Dann benötigen Sie einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser wird beim jeweiligen Wohnungsamt in Berlin oder Brandenburg beantragt. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist sowohl einkommensabhängig als auch abhängig von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören. Grundlage zur Berechnung ist das Bruttoeinkommen der Person oder des Haushalts nach Verminderung durch die geltenden Abzugsmöglichkeiten. Im Internet finden Sie auf der Internetseite des Lands Berlin sogenannte WBS-Rechner, mit denen Sie vorab prüfen können, ob Ihnen ein WBS zusteht: Stadtentwicklung-Berlin-wohnen-wbs » Der erteilte Wohnberechtigungsschein ist in der Regel 1 Jahr gültig und wird bei Einzug vom Vermieter der Wohnung eingezogen. Die Größe der Wohnung richtet sich dann nach den einziehenden Personen, grundsätzlich gilt pro Person ein Wohnraum. Unter Umständen kann auch ein „WBS mit besonderem Wohnbedarf“ beantragt werden, z.B. wenn räumlich unzureichende Wohnverhältnisse vorliegen, für Personen mit nachgewiesen Schwerbehinderung, Personen die unverschuldet Ihre Mietwohnung räumen müssen etc.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines WBS

  • Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein nach § 5 des WoBindG bzw. nach § 27 WoFG WBS. mit folgenden Anlagen. Bitte füllen Sie den Antrag aus. Er muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommenserklärung. Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden.
  • Einkommensbescheinigung. Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  • Partnerschaftserklärung. Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein.
  • Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
  • Meldenachweise (in Kopie) von allen im Antrag genannten Personen. Für die Meldebescheinigungen entstehen Kosten. Mehr zum Thema: Meldebescheinigung
  • Ausweisdokumente (in Kopie) von allen Personen, die im Antrag genannt sind zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie) wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden
  • Heiratsurkunde (in Kopie) wenn Sie verheiratet sind
  • Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie) Sie sind nicht ledig, zum Beispiel Scheidungsurteil, Sterbeurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung (in Kopie) zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss
  • Schwerbehindertenausweis (in Kopie) Sie sind schwerbehindert, Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • Mutterpass (in Kopie) sie sind schwanger, der Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche
  • Semesterbescheinigung (in Kopie) bei Studierenden, bei ausländischen Studierenden auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums
  •  Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie) sie haben eine Lebenspartnerschaft geschlossen
  • Falls Sie Ausländer sind der Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie). Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
  • Neben dem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können weitere Unterlagen notwendig sein.: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Unterlagen nicht um eine abschließende Aufzählung handeln kann, weil für jede Antragstellerin oder Antragsteller möglicherweise besondere private Angaben und Nachweise benötigt werden. Hierzu erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages ein Schreiben der Behörde, welche Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.

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