Spekulationssteuer

Magazin

Spekulationssteuer trotz Zwischenvermietung

10 Jahresfrist:

Möchten Sie Ihre Immobilie innerhalb von 10 Jahren seit Erwerb wieder verkaufen, fällt die sogenannte Spekulationssteuer, also die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften an. Ein Verkauf innerhalb dieses Zeitraums ist meistens nur lohnenswert, wenn eine erheblicher Wertgewinn erfolgt ist.

Höhe der Spekulationssteuer:

Zur Berechnung der Spekulationssteuer wird der Gewinn herangezogen, also die Differenz aus Anschaffungskosten (Kaufpreis inklusive Kaufnebenkosten) und Verkaufspreis. Zu beachten ist, dass auch die geltend gemachten Abschreibungen während der Eigentumsdauer mit einbezogen werden und so den steuerlichen Gewinn erhöhen.

Ausnahmen:

Die Spekulationssteuer fällt nicht an,

  • wenn die Immobilie zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich zu eigene Wohnwecke genutzt wurde oder
  • wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder
  • der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre beträgt.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass eine kurzfristige Zwischenvermietung unschädlich ist. Es genügt, wenn die Immobilie im Vorjahr des Verkaufs durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Für das zweite Vorjahr und das Verkaufsjahr ist es ausreichend, wenn zumindest einen Tag eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgt ist. Wurde bei Ihnen in einem solchen Fall Einkommenssteuer erhoben, können Sie innerhalb der üblichen Frist Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Immobilie bewerten
Wir bewerten Ihre Immobilie kostenfrei vor Ort und informieren Sie unverbindlich zum Verkauf.

Weitere Themen & Fragen