Rauchwarnmelder in Berlin/Brandenburg

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Rauchwarnmelder in Berlin/Brandenburg

Die Anbringung der Rauchwarnmelder in ganz Berlin/Brandenburg ist bereits seit mittlerweile mehreren Jahren beschlossene Sache. Verabschiedet wurde das Gesetz im Jahr 2016 und geschrieben steht es im §48 Abs. 4 BauO Bln. Ziel der Rauchwarnmelderpflicht ist es, die Anzahl der Brandopfer in Berlin/Brandenburg und weiteren Bundesländern zu reduzieren. Etwa zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Lebensgefährlich ist hierbei der aufsteigende Brandrauch. Rauchwarnmelder werden die Menschen frühzeitig warnen.

Rauchwarnmelder retten Leben

In Berlin und Brandenburg müssen alle Aufenthaltsräume mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Außerdem müssen alle Flure, die einen Rettungsweg von einem Aufenthaltsraum bilden, ebenfalls ausgestattet werden. Festgelegt ist diese Verpflichtung in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Grundsätzlich gilt, dass bereits bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2020 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Die Geräte können entweder vom Vermieter gekauft oder von einer Fachfirma gemietet werden.

Das sollten Vermieter und Mieter wissen

Die Anschaffungs- bzw. Installationskosten sind auf den Mieter umlegbar. Sie gelten als Modernisierungsmaßnahme (BGH-Urteil vom 17. Juni 2015). Die Kosten für die Wartung sind als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar. Der Vermieter ist verpflichtet, die Rauchwarnmelder betriebsbereit zu halten und eine jährliche Prüfung durchführen zu lassen. Hierzu sollte sich der Vermieter einen schriftlichen Nachweis geben lassen, um ggf. Probleme bei einem möglichen Versicherungsfall vorzubeugen.

Das sind die Ausnahme

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten ausgestattet werden müssen.

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