Modernisierung des WEG

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Referentenentwurf zur Modernisierung des WEG

Der Anfang Januar in Umlauf gebrachte Entwurf zur Modernisierung des WEG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz WEModG) stärkt auch in Berlin und Brandenburg den Verbraucherschutz und macht die Verwaltung handlungsfähiger. Erfahren Sie von Agas Immobilien mehr über einige der angestrebten Änderungen im WEG:

Der Verwalter im Innen- und Außenverhältnis

Damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer problemlos am Rechtsverkehr teilnehmen kann, soll die Verwaltung im Außenverhältnis mehr Handlungsberechtigungen erhalten, die seitens der Eigentümer nicht ausgeschlossen werden können. Im Innenverhältnis dagegen kann die Verwaltung künftig über solche Maßnahmen entscheiden, für die gewöhnlich keine Eigentümerversammlung einberufen wird, um so effektiv agieren und reagieren zu können. Hier besteht jedoch die Möglichkeit der Einschränkung bzw. Erweiterung der Rechte durch die Eigentümer durch Beschlussfassung.

Die Eigentümerversammlung

Hier soll die Entscheidungsfindung im Vordergrund stehen, u.a. durch den Wegfall der Festlegung erforderlicher anwesender stimmberechtigter Mitglieder. Die WEG-Versammlung soll jeder Zeit beschlussfähig sein. Auch die Online-Teilnahme an Sitzungen sowie die elektronische Beschlussfassung tragen hier zu einer Erleichterung bei. Nachteilig hingegen erscheint die Verlängerung der Ladungsfrist von Versammlungen von zwei auf vier Wochen.

Die Beschlussfassung

Vereinfacht werden soll die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen durch eine einfache Stimmenmehrheit, vorausgesetzt die Maßnahme ist zweitgemäß bzw. angemessen. Auch werden drei weitere Maßnahmen konkret benannt, bei denen es eine Erleichterung geben soll: E-Mobilität, Einbruchschutz und Barrierefreiheit.

Weitere geplante Änderungen sind z.B. die Änderung des BGB dahingehend, dass der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis bestimmter baulicher Veränderungen erhält sowie die Beschränkung der Jahresabrechnung auf die Abrechnungsspitze, ohne dass das Rechenwerk Gegenstand des Beschlusses ist. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen, denn u.a. auch der VDIV nehmen zum Referentenentwurf kritisch Stellung.

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