Mietbürgschaft

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Mietbürgschaft

Bei einer zu Beginn des Mietvertrages zu hinterlegenden Kaution steht das Geld bei einer Barkaution dem Mieter ggf. für lange Zeit nicht zur Verfügung. Eine Alternative hierzu ist die Mietbürgschaft, z. B. in Form einer Mietkautionsversicherung oder einer Elternbürgschaft.

Wie funktioniert eine Mietbürgschaft?

Hier übernimmt ein Bürge (dies kann eine Bank, eine Versicherung oder eine Privatperson sein) Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter. Meist werden von Vermietern selbstschuldnerische Bürgschaften mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage verlangt, was bedeutet, dass der Vermieter im Schadensfall direkt auf den Bürgen zurückgreifen kann, ohne vorher an den Mieter herantreten zu müssen.

Achten Sie darauf, ob es sich um eine Bürgschaft auf „erstes Anfordern“ handelt. In diesem Fall haben Sie nämlich keine Möglichkeit, Einwendungen gegen die Behauptungen des Vermieters zu stellen. Der Vermieter kann ohne Anerkennung der Schäden durch Sie, die Zahlung durch den Bürgen abrufen.

Eine Eltern- bzw. Privatpersonenbürgschaft sollte gut überlegt sein, denn die Eintrittspflicht kann auch den Bürgen ggf. in eine finanzielle Schieflage bringen. Auch kann von einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne vorher vertraglich festgehaltene Gründe nicht mehr zurückgetreten werden.

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