Immobilie geerbt

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Immobilie geerbt

Haben Sie eine Immobilie geerbt ist zunächst ausschlaggebend, ob Sie als Vermächtnisnehmer, d.h. meist einzelne Vermögensgegenstände oder als Erbe das gesamte Vermögen des Verstorbenen geerbt haben. Haben Sie als Erbe das gesamte Vermögen geerbt, so haben Sie auch für Schulden und Verbindlichkeiten einzustehen. Übersteigen die Schulden und Verbindlichkeiten das Vermögen, haben Sie die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer Frist von 6 Wochen auszuschlagen. Haben Sie nicht alleine geerbt, sondern in einer Erbengemeinschaft, bedarf jede Entscheidung eines Beschlusses dieser Erbengemeinschaft. In diesem Fall können Sie keine individuellen Entscheidungen treffen. Um handlungsfähig zu sein, benötigt der Erbe einen Erbschein, bei Erbengemeinschaften einen gemeinsamen Erbschein oder einen Teilerbschein, welcher beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird. Die Vorlage des Erbscheins ist für die Verfügung über eine Immobilie erforderlich. Er dokumentiert den rechtmäßigen Erben. Schlussendlich sollte überlegt werden, wie eine geerbte Immobilie verwertet werden soll. Im Vorfeld ist hierfür eine Werteinschätzung sowie eine Einschätzung über notwendige Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen unerlässlich. Soll die Immobilie selbst genutzt werden, müssen bei eine Erbengemeinschaft die anderen Erben entsprechen ausgezahlt werden. Oftmals ist der Verkauf einer Immobilie, z. B. wenn schon ein Eigenheim vorhanden ist oder wenn eine Erbengemeinschaft geerbt hat, der beste Weg. Der Erlös aus dem Verkauf wird entsprechend den Erbanteilen an die Erben ausgezahlt.

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