Tagespflege für Senioren

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Umschreibung

Tagespflege für Senioren ist eine teilstationäre Versorgungsform für pflege- und/oder betreuungsbedürftige alte Menschen. "In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige alte Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen tagsüber professionell gepflegt und betreut. Tagespflege gibt damit die Möglichkeit, trotz Erkrankungen zu Hause zu leben. Die Selbständigkeit wird erhalten und begünstigt. Die Tagespflege ist auch eine Alternative zum Heimaufenthalt. Gleichzeitig entlastet sie pflegende Angehörige. Sinnvolle Beschäftigung in der Gemeinschaft kann aktiv erlebt werden, Kontakte zu anderen Menschen werden gefördert und unterstützt. Hier kann man gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen. Ausflüge und Feiern bringen Abwechslung in den Alltag, aber auch Ruhemöglichkeiten sind vorhanden. Ein Fahrdienst holt die Gäste ab und bringt sie wieder nach Hause. Die Besucher können den Ablauf und das Programm der Woche mitgestalten. Eine umfassende Betreuung, Beratung und Unterstützung geben Fachkräfte aus pflegerischen und soziotherapeutischen Berufen. Diese sind auch Ansprechpartner für Angehörige oder sonstige nahestehende Personen der Gäste."

Beschreibung

"Tagespflege für Senioren ist die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal während des Tages, an einigen oder allen Wochentagen. Dabei wird vorausgesetzt, dass einerseits die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, andererseits die Betreuung und Versorgung in der eigenen Häuslichkeit während der Nacht, am Morgen, Abend und gegebenenfalls am Wochenende (...)"  gewährleistet sind. Einige Tagespflegeeinrichtungen bieten ihre Dienste zusätzlich an Wochenenden oder Feiertagen an. Tagespflegen haben zumeist Öffnungszeiten zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr. Tagespflege ist in Deutschland als teilstationäres Angebot seit dem 1. April 1995 in der Pflegeversicherung festgeschrieben und als solches eine Leistung der Pflegekassen. Schon die Gründung der ersten Tagespflege in Deutschland 1973 zielte darauf ab, eine Versorgungslücke zwischen ambulanten und vollstationären Pflegeangeboten zu schließen. „Ihre Bedeutung in der pflegerischen Versorgung erfährt die Tagespflege vor allem durch zwei Hauptwirkungen: Zum einen entlastet sie die pflegenden Angehörigen. Sie können während der Zeit, in der der Pflegebedürftige in der Tagespflege versorgt wird, anderen Tätigkeiten nachgehen oder sich einfach von der Pflege erholen und neue Kraft sammeln. Die Tagespflege ermöglicht so vielfach auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Gerade dieser Aspekt dürfte in den Fällen von erhöhter Bedeutung sein, wo die Pflege nicht von Ehegatten oder anderen Personen im Alter des Pflegebedürftigen, sondern von deren Kindern und anderen jüngeren Verwandten übernommen wird.“  Zum anderen bietet die Tagespflege den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, außerhalb der häuslichen Pflegeumgebung einen anregenden, abwechslungsreichen und zugleich strukturierten Tag in Gemeinschaft anderer Menschen mit kompletter Mahlzeitenversorgung, qualifizierter Pflege und fördernden Betreuungsangeboten zu erfahren. Die Betreuungsangebote werden i. d. R. von Ergotherapeuten und Pflegekräften durchgeführt. Beispiele für diese Angebote sind Gymnastik, Sitzgymnastik, Sitztanz, Kegeln, Ballspiele, Spaziergänge, Ausflüge, kulturelle Angebote, Feste im Jahreskreis, Geburtstagsfeiern, Gottesdienste, Gedächtnistraining, Spielerunden, Zeitungsrunden, Entspannungsrunden, Gesangsangebote wie Wunschsingen und Chorproben, Musizieren mit Orff- und anderen Instrumenten, Medienangebote (z. B. Kino oder Musikhören), Backen und Kochen, Kreativ- und Gestaltungsangebote, Handarbeit, Männerangebote wie z. B. Männerstammtisch oder "Kreativwerkstatt für Männer" etc."  Zu den bestehenden allgemeinen Betreuungsangeboten bieten einige Tagespflegeeinrichtungen zusätzliche speziell auf Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zugeschnittene Betreuungsleistungen an.

Finanzierung

Zur Finanzierung der Leistungen der Tagespflege werden zwischen den Pflegekassen, den Trägern der Sozialhilfe und dem Träger der Tagespflegeeinrichtung Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Diese können für jede Tagespflegeeinrichtung unterschiedlich sein. Der Tagessatz setzt sich aus folgenden Kosten zusammen: Kosten für Pflege und Betreuung (Pflegeleistungen) sowie Fahrtkosten, sofern ein Fahrdienst in Anspruch genommen wird. Pflegeleistungen machen in aller Regel den größten Teil der Kosten aus. Aufwendungen für die Anschaffung und Instandhaltung der für den Betrieb der Tagespflegeeinrichtung notwendigen Gebäude und Einrichtungsgegenstände (Investitionskosten). Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Altenpflegeumlage zur Förderung der Altenpflegeausbildung. Diese gilt nicht für alle Bundesländer.

Die Kosten für Pflegeleistungen und die Fahrtkosten werden von den Pflegekassen bis zur Höhe der entsprechenden Sachleistungen übernommen. Die Höhe der gewährten Sachleistungen ist abhängig von der Pflegestufe. Liegt eine Pflegestufe vor, werden die Investitionskosten bei Vorhandensein einer Pflegestufe in der Regel auf Antrag der Tagespflegeeinrichtung im Rahmen der Investitionskostenförderung mit dem zuständigen Kostenträger – z. B. der Kommune – abgerechnet und müssen daher im Allgemeinen nicht vom Tagespflegegast übernommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Altenpflegeumlage, welche derzeit nur in einigen Bundesländern (z. B. NRW) erhoben wird, sind vom Tagespflegegast zu tragen. Bei gegebenen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für den Besuch einer Tagespflege durch den örtlichen Sozialhilfeträger. Zur Finanzierung der Tagespflege können ergänzende Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. bei Demenz) gemäß § 45 SGB XI abgerufen werden. Auf diese Leistungen haben auch Pflegebedürftige der Pflegstufe „0“ Anspruch. Fernerhin können Sachleistungen der Tagespflege sowohl mit Sachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes als auch mit dem Pflegegeld für pflegende Angehörige kombiniert werden. In diesen Fällen können bis zu 150 % der Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Beispielsweise stehen einem Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe „1“ bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistungen aus Tagespflege und ambulantem Dienst 225 € mehr an Sachleistungen zu, als wenn er lediglich eine pflegerische Dienstleistung in Anspruch nimmt. Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung der Tagespflege ist die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege. Diese kann im Falle der Verhinderung der Pflegeperson, z. B. durch psychische und physische Belastung, Krankheit oder Urlaub, bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Verhinderungspflege kann für maximal 28 Tage im Kalenderjahr bewilligt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe seit 6 Monaten. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege Pflegeleistungen und Fahrtkosten bis zu 1550 € im Jahr. Seit dem 1. Januar 2013 haben auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0), Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Finanzierung der im Abschnitt "Beschreibung" genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen für Tagesgäste mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vom 23. Oktober 2012 geregelt. Das Angebot einer zusätzlichen Betreuung kann von allen Tagesgästen genutzt werden, denen die Pflegekasse einen erhöhten Betreuungsbedarf bescheinigt hat. Diese Berechtigung ist in dem Einstufungsgutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ausgewiesen. Das Angebot wird von den Tagespflegeeinrichtungen direkt mit den Pflegekassen abgerechnet und ist für die Nutzer kostenfrei.  Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tagespflege für Senioren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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