Geteiltes Grundstück

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Geteiltes Grundstück bzw. Grundstücksteilung

Grundstücksteilung, Grundstücksgrenzen, Gemarkung

Die Teilung eines großen Grundstücks ist nicht immer erforderlich, kann jedoch Klarheit schaffen und Vorteil bringen. Ist das Baugrundstück für die eigenen Pläne zu groß oder möchte der Eigentümer nicht die gesamte Belastung des großen Grundstücks tragen, bietet sich eine Grundstücksteilung an. Nach einer Teilung kann das zweite Grundstück problemlos an Dritte verkauft werden, da gewöhnlich Käufer an Eigentum und nicht an Miteigentum interessiert sind. Auch anfallende Beiträge, wie zum Beispiel für die Straßenreinigung oder den Straßenausbau fallen nach einer Teilung entsprechend geringer aus. Bei einer geplanten Teilung ist darauf zu achten, ob diese ggf. genehmigungspflichtig ist, z.B. wenn das Grundstück einem Umlegungs-, einem Enteignungs-, einem Sanierungsverfahren oder einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme betroffen ist. Des Weiteren darf der neue Grenzverlauf zwischen den Grundstücken nicht dem Bebauungsplan widersprechen. Nachdem das Grundstück durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das staatliche Vermessungsamt vermessen wurde, werden diese Ergebnisse sowie die Lage der neu entstandenen Grundstücke an das zuständige Grundbuchamt übermittelt und dort eingetragen. Für die Vermessung sowie die Eintragung im Grundbuch fallen Kosten und Gebühren an. Der Antrag des Eigentümers auf Grundstücksteilung muss vom Notar bzw. von der Vermessungsbehörde entworfen und öffentlich beglaubigt werden.

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