Agas Immobilien
Immobilienverkauf rechtssicher vorbereiten

Notare für Immobilienverkäufe in Berlin & Umland

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Notartermin einer der wichtigsten Schritte. AGAS Immobilien unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin und im Umland bei der Vorbereitung, Koordination und Abstimmung bis zur notariellen Beurkundung.

Warum ein Notar beim Immobilienverkauf notwendig ist

Der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland immer mit einer notariellen Beurkundung verbunden. Der Notar ist neutraler Amtsträger und begleitet Käufer und Verkäufer bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung des Kaufvertrags. Gerade bei Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Grundstücken oder Erbimmobilien ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.

Als Immobilienunternehmen übernehmen wir keine Rechtsberatung und ersetzen keine notarielle oder anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie jedoch bei allen praktischen Schritten rund um den Verkauf: von der Zusammenstellung der Objektunterlagen über die Abstimmung mit Käufer, Finanzierungspartner und Notariat bis zur Organisation des Beurkundungstermins.

Wie wir Sie bis zum Notartermin unterstützen

Vorbereitung

Wir stellen verkaufsrelevante Unterlagen zusammen, prüfen Objektangaben auf Plausibilität und bereiten die Daten für Käufer, Bank und Notariat strukturiert vor.

Koordination

Wir stimmen die nächsten Schritte mit Käuferseite, Finanzierungspartnern und Notariat ab und sorgen dafür, dass offene Punkte frühzeitig geklärt werden.

Sicherheit

Wir begleiten den Verkaufsprozess transparent bis zur Beurkundung und unterstützen Sie auch bei Kaufpreisfälligkeit, Übergabe und weiteren praktischen Fragen.

double_arrow
double_arrow
oder
 kostenlos
oder 
kostenlos
double_arrow

Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf

Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich wirksam beurkundet wird und die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß vorbereitet werden kann. Dabei bleibt der Notar neutral und ist weder Interessenvertreter des Verkäufers noch des Käufers.

  • Erstellung oder Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs
  • Beurkundung des Immobilienkaufvertrags
  • Hinweise zu rechtlichen Folgen der Beurkundung
  • Koordination mit Grundbuchamt und Behörden
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Überwachung der Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit
  • Abwicklung bestehender Grundschulden, sofern erforderlich
  • Vorbereitung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Ablauf: Vom Käufer bis zur Beurkundung

Sobald sich Verkäufer und Käufer über Kaufpreis und wesentliche Vertragsbedingungen einig sind, beginnt die notarielle Vorbereitung. In der Praxis werden zunächst die notwendigen Objekt- und Personendaten zusammengestellt. Danach erstellt das Notariat den Kaufvertragsentwurf. Verkäufer und Käufer erhalten Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Rückfragen zu stellen. Erst danach findet der eigentliche Notartermin statt.

Nach der Beurkundung kümmert sich das Notariat um die weiteren Vollzugsschritte. Dazu gehören je nach Fall Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Mitteilungen an Behörden, die Auflassungsvormerkung und die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Die Übergabe der Immobilie erfolgt in der Regel erst nach Kaufpreiszahlung.

Welche Unterlagen werden für den Notar benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilie und der konkreten Verkaufssituation ab. Bei einer Eigentumswohnung werden andere Unterlagen benötigt als bei einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem Grundstück.

  • Personendaten von Verkäufer und Käufer
  • Grundbuchangaben und Objektadresse
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Angaben zu bestehenden Grundschulden oder Belastungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Informationen zu Mietverhältnissen, sofern vermietet
  • Energieausweis und relevante Objektunterlagen
  • Finanzierungsbestätigung oder Käufernachweis, sofern vorhanden

Notarkosten beim Immobilienverkauf

Die Kosten für Notar und Grundbuch richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und insbesondere nach dem Geschäftswert. In der Praxis werden diese Kosten beim Immobilienkauf häufig als Teil der Erwerbsnebenkosten betrachtet und meist von der Käuferseite getragen. Abweichende Vereinbarungen können im Kaufvertrag geregelt werden.

Wichtig ist: Die Wahl eines Notars sollte nicht allein unter Kostengesichtspunkten erfolgen. Entscheidend sind eine saubere Vertragsvorbereitung, klare Kommunikation, Erfahrung mit Immobilienkaufverträgen und eine verlässliche Abwicklung.

Notare und Anwaltsnotariate in Berlin & Umland

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von Notarinnen, Notaren und Anwaltsnotariaten, mit denen wir im Rahmen von Immobilienverkäufen bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Die Auswahl des Notars erfolgt stets durch die Vertragsparteien.

Hinweis: Diese Übersicht stellt keine Rechtsberatung und keine abschließende Empfehlung im rechtlichen Sinne dar. AGAS Immobilien erbringt keine notarielle oder anwaltliche Beratung. Bitte klären Sie rechtliche Fragen unmittelbar mit dem gewählten Notariat oder einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung.

Weitere bewährte Notariate außerhalb der Region

Die folgenden Kontakte befinden sich außerhalb von Berlin und dem direkten Berliner Umland. Sie können im Einzelfall dennoch hilfreich sein, etwa wenn eine Vertragspartei dort ansässig ist oder bereits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht. Für Immobilienverkäufe in Berlin und Brandenburg ist in der Regel ein regional gut erreichbares Notariat besonders praktisch.

Häufige Fragen zum Notar beim Immobilienverkauf

Ja. Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung kommt ein rechtswirksamer Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks nicht zustande.

In der Praxis trägt meist die Käuferseite die Notar- und Grundbuchkosten. Die konkrete Kostenregelung wird im Kaufvertrag festgehalten. Verkäufer und Käufer können abweichende Vereinbarungen treffen.

Häufig schlägt die Käuferseite ein Notariat vor, weil sie in der Regel die Erwerbsnebenkosten trägt. Verkäufer und Käufer können sich aber gemeinsam auf ein Notariat verständigen.

Der Notar erstellt oder koordiniert den Kaufvertragsentwurf, beurkundet den Vertrag, erläutert die rechtlichen Folgen und begleitet die weitere Abwicklung mit Grundbuchamt, Behörden und gegebenenfalls Banken.

Benötigt werden unter anderem die Personendaten der Vertragsparteien, Grundbuchangaben, Objektinformationen, Kaufpreis, Finanzierungsdaten und je nach Immobilienart weitere Unterlagen wie Teilungserklärung, Mietvertragsinformationen oder Angaben zu Belastungen.

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Löschung bestehender Grundschulden und die Finanzierungsabwicklung des Käufers.

Eine Teilnahme des Maklers ist nicht zwingend erforderlich. Ein erfahrener Immobilienmakler kann jedoch bei der Vorbereitung, Abstimmung und Klärung praktischer Verkaufsfragen unterstützen und den Prozess für beide Parteien erleichtern.

Nein. AGAS Immobilien erbringt keine notarielle oder anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie bei der praktischen Vorbereitung des Immobilienverkaufs, der Koordination der Unterlagen und der Abstimmung mit Käufer, Bank und Notariat.

Sie möchten Ihre Immobilie in Berlin oder im Umland verkaufen?

Wir begleiten Sie von der ersten Bewertung über die Vermarktung und Käuferauswahl bis zur Vorbereitung des Notartermins. Starten Sie mit einer unverbindlichen Einschätzung Ihrer Immobilie.