Vorbereitung
Wir stellen verkaufsrelevante Unterlagen zusammen, prüfen Objektangaben auf Plausibilität und bereiten die Daten für Käufer, Bank und Notariat strukturiert vor.
Beim Verkauf einer Immobilie ist der Notartermin einer der wichtigsten Schritte. AGAS Immobilien unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin und im Umland bei der Vorbereitung, Koordination und Abstimmung bis zur notariellen Beurkundung.
Der Verkauf einer Immobilie ist in Deutschland immer mit einer notariellen Beurkundung verbunden. Der Notar ist neutraler Amtsträger und begleitet Käufer und Verkäufer bei der
rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung des Kaufvertrags. Gerade bei Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Grundstücken oder Erbimmobilien ist eine sorgfältige Vorbereitung
entscheidend.
Als Immobilienunternehmen übernehmen wir keine Rechtsberatung und ersetzen keine notarielle oder anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie jedoch bei allen praktischen Schritten rund um
den Verkauf: von der Zusammenstellung der Objektunterlagen über die Abstimmung mit Käufer, Finanzierungspartner und Notariat bis zur Organisation des Beurkundungstermins.
Wir stellen verkaufsrelevante Unterlagen zusammen, prüfen Objektangaben auf Plausibilität und bereiten die Daten für Käufer, Bank und Notariat strukturiert vor.
Wir stimmen die nächsten Schritte mit Käuferseite, Finanzierungspartnern und Notariat ab und sorgen dafür, dass offene Punkte frühzeitig geklärt werden.
Wir begleiten den Verkaufsprozess transparent bis zur Beurkundung und unterstützen Sie auch bei Kaufpreisfälligkeit, Übergabe und weiteren praktischen Fragen.
Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich wirksam beurkundet wird und die Eigentumsübertragung ordnungsgemäß vorbereitet werden kann. Dabei bleibt der Notar neutral und ist weder Interessenvertreter des Verkäufers noch des Käufers.
Sobald sich Verkäufer und Käufer über Kaufpreis und wesentliche Vertragsbedingungen einig sind, beginnt die notarielle Vorbereitung. In der Praxis werden zunächst die notwendigen Objekt-
und Personendaten zusammengestellt. Danach erstellt das Notariat den Kaufvertragsentwurf. Verkäufer und Käufer erhalten Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Rückfragen zu stellen. Erst
danach findet der eigentliche Notartermin statt.
Nach der Beurkundung kümmert sich das Notariat um die weiteren Vollzugsschritte. Dazu gehören je nach Fall Genehmigungen, Löschungsunterlagen, Mitteilungen an Behörden, die
Auflassungsvormerkung und die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Die Übergabe der Immobilie erfolgt in der Regel erst nach Kaufpreiszahlung.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilie und der konkreten Verkaufssituation ab. Bei einer Eigentumswohnung werden andere Unterlagen benötigt als bei einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem Grundstück.
Die Kosten für Notar und Grundbuch richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und insbesondere nach dem Geschäftswert. In der Praxis werden diese Kosten beim Immobilienkauf häufig als Teil
der Erwerbsnebenkosten betrachtet und meist von der Käuferseite getragen. Abweichende Vereinbarungen können im Kaufvertrag geregelt werden.
Wichtig ist: Die Wahl eines Notars sollte nicht allein unter Kostengesichtspunkten erfolgen. Entscheidend sind eine saubere Vertragsvorbereitung, klare Kommunikation, Erfahrung mit
Immobilienkaufverträgen und eine verlässliche Abwicklung.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von Notarinnen, Notaren und Anwaltsnotariaten, mit denen wir im Rahmen von Immobilienverkäufen bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Die Auswahl des Notars erfolgt stets durch die Vertragsparteien.
Burgherrenstr. 9
12101 Berlin
Telefon: 030 6912089
E-Mail: [email protected]
Dahmestraße 83
12526 Berlin / Bohnsdorf
Telefon: 030 67804640
E-Mail: [email protected]
Clayallee 84
14195 Berlin
Telefon: 030 8957180
E-Mail: [email protected]
Bernburger Straße 32
10963 Berlin
Telefon: 030 88 57 17-0
E-Mail: [email protected]
Kurfürstenstraße 114
10787 Berlin
Telefon: 030 21280720
E-Mail: [email protected]
Morgensternstraße 1
12207 Berlin
Telefon: 030 7728028
E-Mail: [email protected]
Hans-Grade-Alle 11
12529 Schönefeld
Telefon: 030 720 186 06
E-Mail: [email protected]
Rankestr. 26
10789 Berlin
Telefon: 030 / 88 00 14 04
E-Mail: [email protected]
Friedrichstraße 185-186
10117 Berlin
Telefon: 030 403 68 00 00
E-Mail: [email protected]
Lietzenburger Straße 77
10719 Berlin
Telefon: 030 880 423-0
E-Mail: [email protected]
Nürnberger Straße 24a
10789 Berlin
Telefon: 030 312 81 81 71
E-Mail: [email protected]
Landshuter Straße 22
10779 Berlin
Telefon: 030 2115057
E-Mail: [email protected]
Schloßstr. 2
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 291925
E-Mail: [email protected]
Hubertusallee 19
14193 Berlin / Grunewald
Telefon: 030 8251066
E-Mail: [email protected]
Brunnenstraße 49
10115 Berlin-Mitte
Telefon: 030 - 283 096 0
E-Mail: [email protected]
Hagenstraße 23
14193 Berlin
Telefon: 030 - 895 929 0
E-Mail: [email protected]
Die folgenden Kontakte befinden sich außerhalb von Berlin und dem direkten Berliner Umland. Sie können im Einzelfall dennoch hilfreich sein, etwa wenn eine Vertragspartei dort ansässig ist oder bereits eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besteht. Für Immobilienverkäufe in Berlin und Brandenburg ist in der Regel ein regional gut erreichbares Notariat besonders praktisch.
Lange Str. 77/78
31675 Bückeburg
Telefon: 05722-4110
E-Mail: [email protected]
Karl-Liebknecht-Str. 42
02625 Bautzen
Telefon: 03591 602308
E-Mail: [email protected]
Friedrichstraße 42
63263 Neu-Isenburg
Telefon: 06102 327631
E-Mail: [email protected]
Ja. Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung kommt ein rechtswirksamer Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks nicht zustande.
In der Praxis trägt meist die Käuferseite die Notar- und Grundbuchkosten. Die konkrete Kostenregelung wird im Kaufvertrag festgehalten. Verkäufer und Käufer können abweichende Vereinbarungen treffen.
Häufig schlägt die Käuferseite ein Notariat vor, weil sie in der Regel die Erwerbsnebenkosten trägt. Verkäufer und Käufer können sich aber gemeinsam auf ein Notariat verständigen.
Der Notar erstellt oder koordiniert den Kaufvertragsentwurf, beurkundet den Vertrag, erläutert die rechtlichen Folgen und begleitet die weitere Abwicklung mit Grundbuchamt, Behörden und gegebenenfalls Banken.
Benötigt werden unter anderem die Personendaten der Vertragsparteien, Grundbuchangaben, Objektinformationen, Kaufpreis, Finanzierungsdaten und je nach Immobilienart weitere Unterlagen wie Teilungserklärung, Mietvertragsinformationen oder Angaben zu Belastungen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Löschung bestehender Grundschulden und die Finanzierungsabwicklung des Käufers.
Eine Teilnahme des Maklers ist nicht zwingend erforderlich. Ein erfahrener Immobilienmakler kann jedoch bei der Vorbereitung, Abstimmung und Klärung praktischer Verkaufsfragen unterstützen und den Prozess für beide Parteien erleichtern.
Nein. AGAS Immobilien erbringt keine notarielle oder anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie bei der praktischen Vorbereitung des Immobilienverkaufs, der Koordination der Unterlagen und der Abstimmung mit Käufer, Bank und Notariat.
Wir begleiten Sie von der ersten Bewertung über die Vermarktung und Käuferauswahl bis zur Vorbereitung des Notartermins. Starten Sie mit einer unverbindlichen Einschätzung Ihrer Immobilie.