Aktuelle Grundsteuer

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Die derzeitige Grundsteuer

Zur Berechnung der Grundsteuer B (für bebaubare bzw. bebaute Grundstücke) werden folgende Werte benötigt: Art der Bebauung, örtlicher Hebesatz, Einheitswert, Grundsteuermesszahl. Die beiden letzten Angaben werden dem Neueigentümer vom Finanzamt per Bescheid mitgeteilt. Die Berechnung erfolgt kann indem der Einheitswert mit dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz multipliziert wird.

Bedeutung des Einheitswerts:

Der Einheitswert ist die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Dieser wurde jedoch in den neuen Bundesländern zuletzt 1935 ermittelt und in Westdeutschland im Jahr 1964. Eine weitere Bewertung erfolgte aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands nicht noch einmal, so dass es aufgrund der naturgemäßen Veränderung von Orten zu der ungerechten Besteuerung von Eigentum kommt.

Was ist der Hebesatz?

Der Hebesatz wird von den Städten und Gemeinden festgelegt, die somit auch die Höhe der Steuer beeinflussen können.

Wann ist die Grundsteuer zu zahlen?

Die Grundsteuer ist für jeweils ein Jahr zuzahlen und wird zum 1. Januar eines Jahres vom Finanzamt festgesetzt. Die Zahlung durch den Eigentümer kann entweder quartalsweise oder auf Antrag auch jährlich bezahlt werden. Wird eine Immobilie verkauft, so bleibt der Verkäufer bis zum Jahresende Steuerschuldner. Sie sollten daher ggf. auf eine Regelung im Kaufvertrag achten. Erleidet ein Eigentümer unverschuldet Mietausfall, so kann er beim zuständigen Finanzamt einen Grundsteuererlass beantragen.

Im Übrigen gilt die Grundsteuer in der Vermietung als umlagefähige Betriebskosten, so dass der Vermieter diese auf die Mieter umlegen kann.

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