Pflegegeld

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Rund um das Thema Wohnen im Alter

Das Pflegegeld ist in Deutschland heute eine Sozialleistung zur Sicherstellung der Durchführung und Gewährleistung der Qualität der Pflege von pflegebedürftigen Personen. Der Begriff wird jedoch auch für Leistungen der Jugendämter verwendet, wenn der Unterhalt eines Pflegekindes gedeckt werden soll. Im 19. Jahrhundert war Pflegegeld die übliche Bezeichnung für eine Bezahlung, die kranke oder pflegebedürftige Menschen für die Aufnahme in eine Krankenanstalt und dortige ärztliche Behandlung aufzubringen hatten. In Deutschland ist der Anspruch auf Pflegegeld in folgenden Vorschriften gesetzlich geregelt:

 

§ 37 SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung) – „Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen“

§ 64 SGB XII (Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe)

§ 44 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung)

Das Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr.1 EStG).

 

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die bei der Ermittlung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht als einzusetzendes Einkommen berücksichtigt wird. Pflegegeld im Rahmen der Jugendhilfe wird auf der Grundlage von § 39 SGB VIII gewährt. Siehe im Übrigen zu den Details: Pflegeversicherung Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pflegegeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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